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Gebührenordnung

des Musikschulverbandes Espelkamp-Rahden-Stemwede zuletzt geändert durch Änderungsordnung vom 16.12.2020

§ 1 Gebührenpflicht
  1. Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule und für die Überlassung von Instrumenten der Musikschule werden Gebühren nach dem anliegenden Gebührentarif erhoben.  Von Erwachsenen ab dem 21. Lebensjahr werden um 25 % höhere Gebühren erhoben.

  2. Die Gebührenordnung gilt nur für Schüler/innen aus Espelkamp,   Rahden und Stemwede.     Aus anderen Gemeinden kommende Schüler/innen haben um     50 % höhere Gebühren zu entrichten.     Für auswärtige Schüler, die Schulen im Verbandsgebiet       besuchen, wird kein Gebührenzuschlag erhoben.

  3. r die Teilnahme an Instrumentalensembles, Chor und Orchester werden keine Gebühren erhoben, sofern der/die Teilnehmer/in Schüler/in der Musikschule im Hauptfachunterricht ist.
  4. Im Falle von höherer Gewalt (z.B. Infektionskrankheiten, extreme Wetterlagen etc.) kann die Musikschule einen Wechsel zur Unterrichtsform Distanzunterricht vornehmen. Die Gebührenpflicht wir nur in begründeten Ausnahmefällen ausgesetzt. Die Entscheidung hierüber trifft jeweils die Musikschulleitung.
§ 2 Gebührenschuldner

Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet.

§ 3 Fälligkeit

Die Unterrichts- und Mietgebühren sind Gebühren pro Kalenderjahr. Sie sind in vier Raten zum 01.02., 01.05., 01.08. und 01.11. fällig.

§ 4 Ermäßigungen, Erlass
  1. Eine Ermäßigung der Gebühren oder ein Erlass wird gewährt, und zwar auf Antrag

    a)  aus sozialen Gründen (Abs. 2)
    b)  bei Unterricht von Geschwistern (Abs. 3) und
    c)  bei Unterricht in mehreren Fächern (Abs. 4).
    Anträge auf Ermäßigung können jederzeit gestellt werden. Die Ermäßigung kann nur vom Monat der Antragstellung an gewährt werden. Alle Ermäßigungen bzw. Erlasse werden auf ein Jahr befristet. Die Reihenfolge der Ermäßigung:
    a)  Sozialermäßigung
    b)  Geschwisterermäßigung
    c)  Mehrfächerermäßigung

  2. Für Schüler, die selbst oder deren Erziehungsberechtigte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II bzw. XII bzw. Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wird eine Sozialermäßigung von 30 % gewährt.

  3. Werden Geschwister einer Familie in der Musikschule unterrichtet, so wird für das 2. Kind eine Ermäßigung von 10 %, für das 3. und jedes weitere Kind eine Ermäßigung von jeweils weiteren 10 % der vollen Gebühr gewährt. Der/die Schüler/in, für den/die die höchsten Gebühren zu zahlen sind, gilt als erstes, das Kind mit dem nächstniedrigeren Gebührensatz als 2. bzw. 3. Kind. Die Ermäßigung gilt nicht für Erwachsene und auch nicht für die Überlassung von Instrumenten.

  4. Bei Unterrichtung in zwei gebührenpflichtigen Unterrichtsfächern je Schüler/in wird für das Fach mit der geringeren Gebühr eine Ermäßigung von  20 % der vollen Gebühr gewährt. Bei Unterrichtung in 3 gebührenpflichtigen Fächern je Schüler/in wird für die zwei Fächer mit den geringeren Gebühren jeweils eine Ermäßigung von 20% der vollen Gebühr gewährt.
§ 5 Änderung der Gruppenstärke

Ändert sich die zu zahlende Gebühr durch eine Heraufsetzung oder Verminderung der Gruppenstärke, erfolgt eine Neuberechnung zum Beginn des nächsten Monats.

§ 6 Erstattung

Fällt der Unterricht infolge Verhinderung einer Lehrkraft innerhalb eines Schulhalbjahres mehr als zweimal aus, werden die Gebühren am Ende eines Jahres bzw. bei Beendigung des Unterrichtes anteilig erstattet.

Liegen die Gründe des Ausfalles in der Person des/der Schülers/in besteht kein Anspruch auf Erstattung der Unterrichtsgebühr.
Nur bei Erkrankungen des/der Schülers/in von drei oder mehr zusammenhängenden Unterrichtswochen wird die anteilige Unterrichtsgebühr auf schriftlichen Antrag und mit Vorlage eines ärztlichen Attestes erstattet bzw. verrechnet.

§ 7 Kursangebot

Bietet die Musikschule Kursprojekte, Workshops etc. an, so werden Teilnehmergebühren für jedes Angebot gesondert festgelegt.
Für Kursangebote gelten keine der unter § 4 genannten Ermäßigungen.   

Über uns

Wir bieten Kindern und Jugendlichen eine große Auswahl an Instrumentalunterricht.  Violine, Cello, Klavier, Horn, Posaune, Klarinette, Saxophon, Querflöte, Gitarre, Ukulele, Flöte, Schlagzeug, Bass, Gesang, Keyboard und viele mehr werden in der Musikschule gelehrt.

Kontakt

Musikschulverband
Espelkamp · Rahden · Stemwede

Wilhelm Kern Platz 1
32339 Espelkamp

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info (at) musikschule-espelkamp.de

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